Die Kur, also eine Präventiv- bzw. Rehabilitationsmaßnahme, ist eine komplexe ärztlich geleitete Übungsbehandlung zur Vor- und Nachsorge und für geeignete chronische Krankheiten und Leiden. Eine kurative Behandlung (Kur) findet im Rahmen eines notwendigen individuellen, lebenslangen Gesundheitsprogramms statt und ist von mindestens drei Wochen Dauer. Der Begriff „Kur” wird nicht nur für die Angebote außerhalb des Systems der sozialgesetzlichen Leistungsträger benutzt, sondern auch als Oberbegriff und Synonym für das Geschehen Kurort. Der Gesetzgeber hat den Begriff Kur deshalb durch „Präventivmaßnahme” bzw. „Rehabilitationsmaßnahme” ersetzt, beispielsweise im Bundesurlaubsgesetz. Die gesetzlichen Grundlagen für eine Kur sind im Fünften Buch Sozialgesetzbuch für „medizinische Vorsorgeleistungen“ in den Paragraphen § 23 und § 24 und für „Leistungen zur medizinischen Rehabilitation“ in den Paragraphen § 40 und § 41 geregelt.
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